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Europäischer Konsumentenschutzverein

Konsumentenklagen

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Quelle Univ.-Lekt.Dr. Andreas Kaufmann, Graz

Kreditgebühren

Rückerstattungsanspruch


OGH ( 2 Ob 238/23g ) beurteilt Kreditgebühren als unzulässig!

Im Anlassfall wiesen die Kreditverträge folgende als unzulässig erklärte Klauseln auf: 
1. Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrages
2. Erhebungsspesen iHv EUR 75,00
3. Überweisungsspesen iHv EUR 15,00 
4. Kosten für Porto und Drucksorten iHv EUR 25,00
5. Kontoführungsgebühr: EUR 7,00 pro Quartal

Betroffenen Kund:innen stehen bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche zu. 
Diese oft mehrere Tausend EURO betragenden Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit 4% zu verzinsen.
Dies gilt für laufende Kreditverhältnisse als auch für bereits getilgte Kredite.

Banken dürfen darauf nicht mit der Aufkündigung des Kreditvertrages reagieren.

Servicepauschalen

Mobilfunkanbieter


Viele Mobilfunkanbieter verrechnen zusätzlich zum monatlichen Entgelt eine Servicepauschale(zB 29,90 Euro jährliche Servicepauschale).

Laut OGH ( Oberster Gerichtshof ) ist die Verrechnung derartiger Servicepauschalen unzulässig.
Dieses weitere fixe Entgelt ist sachlich nicht gerechtfertigt, daher gröblich benachteiligend und rechtswidrig.
Die Anbieter müssten zudem für derartige ,,Extrazahlungen" eine gesonderte Zustimmung der Kund:innen einholen, beispielsweise durch aktives Anhaken.

Dies konnte bislang kein Anbieter nachweisen.

Betroffene Kund:innen haben Anspruch auf Erstattung dieser zu Unrecht geleisteten Servicepauschalen.
Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 1478 ABGB 30 Jahre ab Zahlung.

Anmeldung

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Vorprüfung

Vorprüfung und Recht

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Entschädigung

"Geld"

zurückerhalten